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Was tun bei Blaulicht und Martinshorn?
Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sonderechte einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt. Das sog. Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungsdiensten in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist:

1.) um Menschenleben zu retten
2.) um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
3.) um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden

4.) um flüchtige Personen zu verfolgen
5.) um bedeutende Sachwerte zu erhalten

Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht, d.h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!!!

 


 


  Orientierung
  Ruhe bewahren!
Woher kommen die Signale?
In welcher Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
Wieviele Fahrzeuge sind es?

  Verhaltensweise
 

Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeuge anzuzeigen, in welcher Richtung man Platz schaffen will;
Dabei auf andere Verkehrsteilnehmer achten z.B. Rad- oder Mopedfahrer!

Durch ihr Verhalten können Sie dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken.
Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für Sie von Bedeutung sein!!!

Quelle: ADAC Niedersachsen/Sachsen Anhalt e.V.