Weiter drei Bereitschaften bei der Feuerwehr im Harzkreis
|07.05.2008|
   
 

Halberstadt (tk / bfa) [Volksstimme]. Wie wurde die Kreisfeuerwehrbereitschaft personell und organisatorisch neu aufgestellt ? Das war eine generelle Frage, die der Kreistagsabgeordnete Rüdiger Seetge ( Fraktion Die Linke ) unlängst im Kreistag stellte. Auf diese und weitere Fragen zum Thema Feuerwehr im vereinten Harzkreis wurde geantwortet und über Struktur sowie Bezahlung informiert.

Danach bleiben die früheren drei Feuerwehrbereitschaften der Altkreise bestehen, sie heißen nur anders. Das sei auf Grund der territorialen Größe, des Gefährdungspotenzials und der Einwohnerzahl des Landkreises Harz vernünftig, schätzten Kreisbrandmeister Kai-Uwe Lohse, die Abschnittsleiter sowie auch die Vorsitzenden der drei Kreisfeuerwehrverbände ein. Außerdem sei es auch zur Aufrechterhaltung des großen ehrenamtlichen Engagements der Feuerwehrleute das Beste. Die drei früheren und damit nun auch neuen Feuerwehrbereitschaften gliedern sich in:
Feuerwehrbereitschaft Nord (ehemals Halberstadt), Bereitschaft Ost (ehemals Quedlinburg) und die Bereitschaft Süd (ehemals Wernigerode).
Die drei Bereitschaften würden entsprechend den einsatztaktischen Erforderlichkeiten eingesetzt, wurde informiert. Anpassungsbedarf ergebe sich nur zwischen Wernigerode und Quedlinburg partiell aufgrund unterschiedlicher Bezeichnungen sowie Besetzungen der Teileinheiten.

Im Altkreis Halberstadt wurden zudem unter dem Oberbegriff "Feuerwehrbereitschaft" drei Abteilungen zusammengefasst : "Abteilung 1" als Feuerwehrbereitschaft Nord," Abteilung 2" für Sondereinsätze als Gefahrgutzug und "Abteilung 3", für Sondereinsätze zur Hochwasserabwehr". Die Bildung der letzteren Abteilung wurde allerdings von Führungskräften als unnütz erachtet, da sich solche vorab gebildeten Einheiten im realen Ernstfall nie einsetzen lassen würden, wurde bemängelt.

Frühere Zahlungen in Halberstadt gestoppt
Probleme bei der personellen Besetzung der Führungsposten gebe es nicht, wurde weiter auf Fragen im Kreistag informiert, und die Einsatzfähigkeit der Bereitschaften gelte auch als gesichert: Da der Einsatz einer Feuerwehrbereitschaft immer mit Vorlaufzeiten von einigen Stunden, wenn nicht gar Tagen erfolgen wird und die integrierten Feuerwehren sich daher vorbereiten könnten, sei von einer ständigen Einsatzbereitschaft auszugehen.

Gefragt wurde weiter nach Aufwandsentschädigungen für Zugführer und deren Stellvertreter. So etwas könne aus gesetzlichen Gründen nicht gezahlt werden, so die Antwort.

Grundlage für solche Zahlungen bilden der Erlass "Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister" vom 1. Dezember 2004 und ein Runderlass vom 10. Juli 1996 - beide vom Innenministerium. Danach gelten nur die Bereitschaftsführer, nicht aber die Zugführer als so genannte Führer von Einheiten für besondere Einsätze. Die Zahlung von Entschädigungen an Zugführer in den Bereitschaften sei daher nicht möglich, hieß es weiter. Sie konnte deshalb auch nicht in die Aufwandsentschädigungssatzung des Landkreises Harz aufgenommen werden.

Die im Altkreis Halberstadt früher geleisteten Zahlungen an Zugführer der damaligen Feuerwehrbereitschaft seien daher bereits im August 2007 eingestellt worden.


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