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drei Bereitschaften bei der Feuerwehr im Harzkreis |07.05.2008| |
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Halberstadt
(tk / bfa) [Volksstimme]. Wie wurde die Kreisfeuerwehrbereitschaft
personell und organisatorisch neu aufgestellt ? Das war eine generelle
Frage,
die
der Kreistagsabgeordnete Rüdiger Seetge ( Fraktion Die Linke )
unlängst im Kreistag stellte. Auf diese und weitere Fragen zum
Thema Feuerwehr im vereinten Harzkreis wurde geantwortet und über
Struktur sowie Bezahlung informiert. Im Altkreis Halberstadt wurden zudem unter dem Oberbegriff "Feuerwehrbereitschaft" drei Abteilungen zusammengefasst : "Abteilung 1" als Feuerwehrbereitschaft Nord," Abteilung 2" für Sondereinsätze als Gefahrgutzug und "Abteilung 3", für Sondereinsätze zur Hochwasserabwehr". Die Bildung der letzteren Abteilung wurde allerdings von Führungskräften als unnütz erachtet, da sich solche vorab gebildeten Einheiten im realen Ernstfall nie einsetzen lassen würden, wurde bemängelt. Frühere
Zahlungen in Halberstadt gestoppt Gefragt wurde weiter nach Aufwandsentschädigungen für Zugführer und deren Stellvertreter. So etwas könne aus gesetzlichen Gründen nicht gezahlt werden, so die Antwort. Grundlage für solche Zahlungen bilden der Erlass "Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister" vom 1. Dezember 2004 und ein Runderlass vom 10. Juli 1996 - beide vom Innenministerium. Danach gelten nur die Bereitschaftsführer, nicht aber die Zugführer als so genannte Führer von Einheiten für besondere Einsätze. Die Zahlung von Entschädigungen an Zugführer in den Bereitschaften sei daher nicht möglich, hieß es weiter. Sie konnte deshalb auch nicht in die Aufwandsentschädigungssatzung des Landkreises Harz aufgenommen werden. Die im Altkreis Halberstadt früher geleisteten Zahlungen an Zugführer der damaligen Feuerwehrbereitschaft seien daher bereits im August 2007 eingestellt worden. |